Leider rechnen die meisten Onlinerechner pauschal mit 2% Notargebühren. Berechnungsgrundlage ist hierbei dann der reine Grundstückskaufpreis. Wenn das Grundstück beispielsweise mit 50.000 Euro (ländliche Lage) zu Buche schlägt, werden 1.000 Euro pauschal berücksichtigt.

Problemstellung:

Wenn dieses 50.000 Euro-Grundstück nun mit einem Wohnhaus auf Fundamentplatte bebaut werden soll, kommen inkl. Baukosten, Grundstückskosten, Hausanschlusskosten, Baunebenkosten, Außenanlagen und Carport schnell einmal 400.000 Euro Gesamtherstellungskosten zusammen. Unterstellt wurde hierbei ein „normales Wohnhaus“ mit ca. 150 qm Wohnfläche.

Der Notar muss also neben dem Kaufvertrag (Geschäftswert 50.000 Euro) auch noch eine Grundschuld (Geschäftswert bis zu 400.000 Euro) abwickeln. Da sich die Kosten nach dem Geschäftswert richten, könnte es mit den berücksichtigten 1.000 Euro knapp werden.

Empfehlung:

Die Notar- und Gerichtskosten sollten daher mit einem Notar- und Gerichtskostenrechner berechnet bzw. überprüft werden. Alternativ hierzu können Sie im Vorfeld auch ein Notariat um eine entsprechende Gebührenauskunft (Angebot) bitten.

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