Wohnriester

Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbstgenutzten Wohnimmobilien gehören mittlerweile auch zu den begünstigten Anlageprodukten wie schon private Rentenversicherungen, Investmentfonds und Banksparpläne.

Mit den Sparraten und Zulagen sammeln Sie Eigenkapital für den Immobilienerwerb an und/oder finanzieren ein Darlehen für Ihre selbstgenutzte Immobilie. Der Staat hilft Ihnen damit vielleicht bei der Tilgung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Immobilien, die sich in Deutschland befinden, nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wurden und selbst genutzt werden. Mehrfamilienhäuser und vermietete Eigentumswohnungen bleiben von der Förderung ausgeschlossen.

Einsatzmöglichkeiten

Die Förderbeiträge können entweder in ein Immobiliendarlehen oder in einen Bausparvertrag einfließen. Je nachdem, ob Sie Ihren Immobilienwunsch jetzt oder erst in den nächsten Jahren verwirklichen werden.

Wer wird gefördert? (zulagenberechtigter Personenkreis)

  • Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis
  • Selbständige wenn Ehepartner pflichtversichert ist (sog. Rucksacklösung, Sparbeitrag mind. 60 € für den Zweitvertag)
  • Auszubildende
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit (3 Jahre)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Beamte
  • Landwirte
  • Richter
  • Berufssoldaten

Durch den Riester-Vertrag ist auch Ihr Ehepartner förderberechtigt, selbst wenn er nicht zur o. g. Zielgruppe gehört.

Zulagen

  • jährliche Grundzulage 154 €
  • jährliche Kinderzulage für vor 2008 Geborene 185 €
  • jährliche Kinderzulage für nach 2008 Geborene 300 €
  • einmaliger Sonderbonus für unter 25-Jährige 200 €

Voraussetzung für den Erhalt der vollen Förderung (Riester-Bonus) ist, dass Sie mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens (max. 2.100 €) abzüglich der Zulagen sparen.

Sparen Sie weniger, sinken die Zuschüsse entsprechend. Bis zu 2.100 € inklusive Förderbeiträge werden so jährlich Ihrem Wohn-Riester-Konto gut geschrieben.

Steuern

Wie bei allen Riester-Produkten gilt auch für die Wohn-Riester-Förderung, dass die Beitragszahlungen und die Förderungen in der Sparphase steuerfrei sind. Die geförderten Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenanteil) und gegebenfalls der Entnahmebetrag werden auf einem „Wohnförderkonto“ erfasst und bis zum Beginn der Rentenphase mit 2 Prozent jährlich verzinst.

Mit Beginn der Rentenauszahlung versteuern Sie dann die geförderten Spar- und Tilgungssummen. Dabei bietet Ihnen der Staat zwei Varianten:

  • entweder Sie zahlen die Steuern in Raten über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren, maximal bis zum 85. Lebensjahr.
  • oder Sie zahlen die Steuern direkt zum jeweils individuellen Steuersatz und profitieren von einem Steuerrabatt von 30 Prozent.

Sonderausgabenabzug

Gezahlte Beiträge / Tilgungen und Zulagen können bis zu einem Betrag von 2.100 € vom unmittelbar Förderberechtigten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als zusätzliche Sonderausgaben abgesetzt werden. Daraus kann dem Förderberechtigten ein Steuervorteil entstehen. Ist lediglich ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt, wird sein Steuervorteil mit den Zulagenansprüchen beider Ehegatten verglichen.

Günstigerprüfung“: Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil die Zulage übersteigt. In diesem Fall, bekommt der Förderberechtigte die Differenz von Steuerersparnis und Zulage ausgezahlt. Ist die Zulage höre als die Steuerersparnis, bleibt es bei der Zulage.

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.