barrierefreies Wohnen

Menschen mit körperlicher Behinderung haben zwangsläufig andere Ansprüche und Bedürfnisse an das Umfeld indem sie wohnen.

Behindertengerechtes Wohnen bedeutet keine störenden Barrieren zu haben, die einem das eigenständige Leben erschweren oder gar unmöglich machen. Keine unüberwindbaren Absätze oder Treppenstufen, verbreiterte Türen die auch für Rollstuhlfahrer kein Hindernis darstellen und ein Badezimmer, indem genügend Platz und hilfreiche Details wie höhenverstellbare Waschtische oder Badewannenlifte den Aufenthalt angenehm machen. Weitere Aspekte die Beachtung finden sollten, sind z.B. auch der erhöhte Bedarf, den Rollstuhlfahrer an Freiraum in der Wohnung benötigen oder mögliche Ausstattungsmerkmale wie elektrisch zu öffnende Türen, Haltegriffe oder Gehhilfen an erforderlichen Stellen und ggf. niedrige Türklinken.

Bei einem Neubauvorhaben, könnten alle diese Einzelheiten individuell berücksichtigt und beliebig bis ins Detail geplant werden. Bei einem bezugsfertigen Bungalow beispielsweise bieten sich noch weitere Möglichkeiten in Sachen behindertengerechte Wohnungseinrichtung. Beispielsweise kann man hierbei über die Anschaffung eines elektrischen mit Fernbedingung verstellbaren Bettes oder über einen Kleiderschrank mit einer herausziehbaren und in Greifhöhe ausdenkbaren Kleiderstange nachdenken.

Für barrierefreie Neubauten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von Fördervereinen, die Ihr Bauvorhaben unterstützen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten.

Übrigens ist das Thema „barrierefreies Wohnen” nicht nur für behinderte Menschen interessant. Wer bei einem Neubau von Anfang an darauf achtet, sein Eigenheim alters- oder behindertengerecht zu planen, denkt clever voraus. Nicht nur für den späteren Eigengebrauch im Alter, sondern auch für einen eventuellen späteren Wiederverkauf sind Häuser mit entsprechender Weitsicht gefragt. Natürlich muss man in jungen Jahren sein Eigenheim nicht gleich komplett auf „Seniorenresidenz” gestalten. Aber die baulichen Gegebenheiten, die die Kosten bei einem späteren Umbau auf einen alters- oder behindertengerechten Wohnraumviel minimieren würden, können durchaus von Anfang an berücksichtigt werden.