Verbraucher-Bauvertragsrecht tritt am 01.01.2018 in Kraft und stärkt die Rechte privater Bauherren deutlich

Von |2018-08-04T07:28:56+02:0021.11.2017|Allgemein|

Ab dem 01.01.2018 tritt das neue Verbraucher-Bauvertragsrecht in Kraft. Was bedeutet das für Bauherren? die Rechte von Bauherren werden deutlich gestärkt die Beratung wird im Interesse der Bauherren transparenter ab dem 01.01.2018 wird es einen Verbraucherbauvertrag geben (der bekannte Werkliefervertrag entfällt) 14 Tage vor Vertragsabschluss müssen dem Verbraucher folgende Unterlagen überreicht werden: Angebot mit Widerrufsbelehrung Planzeichnungen [...]