Ab dem 01.01.2018 tritt das neue Verbraucher-Bauvertragsrecht in Kraft. Was bedeutet das für Bauherren?
- die Rechte von Bauherren werden deutlich gestärkt
- die Beratung wird im Interesse der Bauherren transparenter
- ab dem 01.01.2018 wird es einen Verbraucherbauvertrag geben (der bekannte Werkliefervertrag entfällt)
- 14 Tage vor Vertragsabschluss müssen dem Verbraucher folgende Unterlagen überreicht werden:
- Angebot mit Widerrufsbelehrung
- Planzeichnungen bestehend aus Grundriss und Schnitt
- Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
- Berechnung umbauter Raum
- vorvertragliche Bau- und Leistungsbeschreibung
- der Verbraucherbauvertrag darf erst im Anschluss an die vorgeschaltete 14-tägige „Überdenkzeit“ unterzeichnet werden
- zusätzlich wird dem Verbraucher eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt
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