Ab dem 01.01.2018 tritt das neue Verbraucher-Bauvertragsrecht in Kraft. Was bedeutet das für Bauherren?

  • die Rechte von Bauherren werden deutlich gestärkt
  • die Beratung wird im Interesse der Bauherren transparenter
  • ab dem 01.01.2018 wird es einen Verbraucherbauvertrag geben (der bekannte Werkliefervertrag entfällt)
  • 14 Tage vor Vertragsabschluss müssen dem Verbraucher folgende Unterlagen überreicht werden:
    • Angebot mit Widerrufsbelehrung
    • Planzeichnungen bestehend aus Grundriss und Schnitt
    • Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
    • Berechnung umbauter Raum
    • vorvertragliche Bau- und Leistungsbeschreibung
  • der Verbraucherbauvertrag darf erst im Anschluss an die vorgeschaltete 14-tägige „Überdenkzeit“ unterzeichnet werden
  • zusätzlich wird dem Verbraucher eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt

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