Bei einem Volltilgerdarlehen entspricht die Zinsbindung der Gesamtlaufzeit des Darlehens. Es gibt also kein Zinsänderungsrisiko am Ende der ersten Zinsbindung.

Besonderheiten:

  • kein Zinsänderungsrisiko
  • absolute Planungssicherheit
  • ggf. Sondertilgungsmöglichkeiten
  • bei einer Zinsbindung/Laufzeit >10 Jahren, Sonderkündigungsrecht nach BGB § 489 … »
  • viele Banken honorieren Volltilgerdarlehen mit einem Zinsrabatt

Beispiel:

  • Darlehenssumme 250.000 Euro
  • Sollzins 1,60 % (unterstellter Beispielzinssatz)
  • Zinsbindung / Gesamtlaufzeit 20 Jahre
  • Monatsrate ca. 1.220 Euro (ca. 4,25 % Tilgung)
  • Restschuld am Ende der 20 Jahre ca. 0 Euro