Bei einem Volltilgerdarlehen entspricht die Zinsbindung der Gesamtlaufzeit des Darlehens. Es gibt also kein Zinsänderungsrisiko am Ende der ersten Zinsbindung.
Besonderheiten:
- kein Zinsänderungsrisiko
- absolute Planungssicherheit
- ggf. Sondertilgungsmöglichkeiten
- bei einer Zinsbindung/Laufzeit >10 Jahren, Sonderkündigungsrecht nach BGB § 489 … »
- viele Banken honorieren Volltilgerdarlehen mit einem Zinsrabatt
Beispiel:
- Darlehenssumme 250.000 Euro
- Sollzins 1,60 % (unterstellter Beispielzinssatz)
- Zinsbindung / Gesamtlaufzeit 20 Jahre
- Monatsrate ca. 1.220 Euro (ca. 4,25 % Tilgung)
- Restschuld am Ende der 20 Jahre ca. 0 Euro