Die Höhe der Darlehenszinsen ist vom Beleihungsauslauf abhängig. Also dem Verhältnis der Darlehenssumme zum Beleihungswert (Kaufpreis oder Neubaukosten).
Beleihungsauslauf in Prozent = (Darlehenssumme / Beleihungswert) * 100
vereinfachtes Beispiel:
- Kaufpreis der Immobilie: 350.000 Euro
- Eigenkapital: 150.000 Euro
- Nebenkosten: 6 % Grunderwerbsteuern (21.000 Euro), 2 % Notar- und Gerichtskosten (7.000 Euro), 5,95 % Maklercourtage (20.825 Euro)
- Gesamtkosten: 398.825 Euro (350.000 + 21.000 + 7.000 + 20.825)
Wie hoch ist der Beleihungsauslauf?
- Ermittlung der Darlehenssumme: 398.825 Euro (Gesamtkosten) abzüglich 150.000 Euro (Eigenkapital) = 248.825 Euro Fremdkapitalbedarf
- 248.825 (Darlehen) / 350.000 (Objektwert ohne Nebenkosten) * 100 = 71 %
- der Beleihungsauslauf beträgt 71 %
Der Beleihungsauslauf ist maßgeblich für die Ermittlung des Zinssatzes. Merke: je höher der Beleihungsauslauf, desto höher (schlechter) ist der Darlehenszins. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto niedriger (besser) ist der Darlehenszins.