Ganz aktuell erreichte mich ein Newsletter eines Bankpartners mit folgendem Inhalt „jetzt auch mit 25- und 30-jähriger Zinsbindung“ und weiter heißt es „diese sind in Zeiten von anhaltend niedrigen Zinsen besonders gefragt“.
Die Frage der „für Sie richtigen“ Zinsbindung ist von mehreren Faktoren abhängig. Einer davon ist die erwartete Zinsentwicklung.
Wenn Sie beispielsweise zwischen zwei Angeboten mit unterschiedlicher Zinsbindung (zum Beispiel 20 und 15 Jahre) schwanken und Ihnen Ihr Bauchgefühl oder der schlaue Rat von Freunden, Kollegen und Familie nicht ausreichen, können Sie sich der Grenzzinsanalyse bedienen.
Das nachfolgende -verkürzte- Beispiel soll Ihnen die Grenzzinsanalyse etwas verdeutlichen.
Angebot A über 300.000 Euro Darlehen und einer Zinsbindung von 20 Jahren. Der Sollzins beträgt 1,15 %, was bei einer anfänglichen Tilgung von 3,00 % eine monatliche Rate von 1.037,50 Euro ergibt. Die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung beträgt 97.725,86 Euro.
Angebot B über 300.000 Euro Darlehen und einer Zinsbindung von 15 Jahren. Der Sollzins beträgt 0,81 %, was bei einer anfänglichen Tilgung von 3,00 % eine monatliche Rate von 952,50 Euro ergibt. Die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung beträgt 140.245,22 Euro.
Fragestellung bzw. Ziel der Grenzzinsanalyse:
Wie hoch darf der Zinssatz bei Angebot B vom 15. bis 20. Jahr sein, damit bei einer Rate von 1.037,50 Euro (hier ist Angebot A maßgeblich) die Restschuld von 97.725,86 Euro (auch hier ist Angebot A maßgeblich) erreicht wird?
Antwort: der Grenzzins beträgt 3,29 %
Sollten Sie also der Meinung sein, dass der Zinssatz zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung (nach 15 Jahren) bei Angebot B über dem errechneten Zinssatz von 3,29 % liegen wird, dann ist das Angebot A die bessere Wahl für Sie. Die errechneten 3,29 % beziehen sich auf 5 Jahre Zinsbindung, nämlich vom 15. bis zum 20. Jahr.
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Unsere E-Mail-Adresse lautet: kontakt@mike-klotz.de
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