Bei Immobilienfinanzierungen mit einer vereinbarten Zinsbindung >10 Jahren (zum Beispiel 15, 20 oder 25) besteht ein einseitiges, ordentliches Kündigungsrecht zu Gunsten des Darlehensnehmers.

Was ist hierbei zu beachten:

  • Sie können frühestens 10 Jahre nach Darlehensvollauszahlung kündigen
  • zusätzlich ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten

Nachfolgendes Beispiel soll den Sachverhalt verdeutlichen:

  • Sie schließen am 10.02.2016 einen Kreditvertrag über 20 Jahre ab
  • Sie ‚erwerben‘ am 10.03.2016 eine Immobilie (Notartermin)
  • Ihre Bank bezahlt den Kaufpreis am 10.04.2016 (= Vollauszahlung)
  • Kündbar zum: 10.10.2026 (10.04.2016 + 10 Jahre + 6 Monate Kündigungsfrist)