Unser Partner die Münchener Hypothekenbank eG akzeptiert zukünftig Einzelgewerke in Werkverträgen!

In der Vergangenheit hat die Münchener Hypothekenbank eG nur Neubauvorhaben über Werkverträge akzeptiert, die schlüsselfertig erstellt wurden. Ob dem 03.08.2020 können Einzelgewerke (zum Beispiel: Fliesen, Innentüren, Sanitärobjekte, usw.) an Drittfirmen vergeben werden.

Voraussetzungen:

  • mindestens die Außenhülle (Rohbau, Fenster, Türen, Dach) muss vollständig über einen Werkvertrag erstellt werden
  • Einzelgewerke müssen hinsichtlich Kosten plausibel sein
  • die Beleihungsgrenzen müssen eingehalten werden
  • Einzelgewerke müssen mit Rechnungen und Fotos belegt werden
  • nach Fertigstellung ist eine Außen- und Innenbesichtigung nötig (wird durch die Bank beauftragt)
  • EIGENLEISTUNGEN: im Rahmen von Eigenleistungen sind zukünftig alle Gewerke möglich. Die Höchtsgrenze für den reinen Lohnanteil (Arbeitsleistung) beträgt 45.000 Euro

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