Unser Partner die ING-DiBa AG führt ab dem 16.07.2018 neue Regelungen für Sondertilgungen bei Baufinanzierungen ein.

Auf einen Blick:

  • Änderungen gelten für Neu- und Bestandskunden
  • Änderungen gelten ab 16.07.2018
  • die Mindestsumme wurde auf 1.000 Euro jährlich gesenkt (vorher betrug die Mindestsumme 1.250 Euro p.a.)
  • es können nun mehrere Sondertilgungen pro Jahr vorgenommen werden (vorher war nur eine jährliche Sonderzahlung möglich)
  • nach wie vor, können maximal 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme als Sondertilgung eingebracht werden

Beispiel:

  • Ihr Ursprungsdarlehen beträgt 250.000 Euro (bewilligte Summe im Darlehensvertrag)
  • sofern Sie Sondertilgungen leisten möchten, müssen Sie im Kalenderjahr mindestens 1.000 Euro einzahlen
  • die Höchstgrenze im Kalenderjahr beträgt 12.500 Euro (250.000 Euro * 5 %)

Sollten Sie verschiedene Darlehenstranchen bedienen, Investitionen anstehen oder Sie alternativ über eine Investition in den Kapitalmarkt nachdenken, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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