Unser Partner die ING-DiBa AG führt ab dem 16.07.2018 neue Regelungen für Sondertilgungen bei Baufinanzierungen ein.
Auf einen Blick:
- Änderungen gelten für Neu- und Bestandskunden
- Änderungen gelten ab 16.07.2018
- die Mindestsumme wurde auf 1.000 Euro jährlich gesenkt (vorher betrug die Mindestsumme 1.250 Euro p.a.)
- es können nun mehrere Sondertilgungen pro Jahr vorgenommen werden (vorher war nur eine jährliche Sonderzahlung möglich)
- nach wie vor, können maximal 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme als Sondertilgung eingebracht werden
Beispiel:
- Ihr Ursprungsdarlehen beträgt 250.000 Euro (bewilligte Summe im Darlehensvertrag)
- sofern Sie Sondertilgungen leisten möchten, müssen Sie im Kalenderjahr mindestens 1.000 Euro einzahlen
- die Höchstgrenze im Kalenderjahr beträgt 12.500 Euro (250.000 Euro * 5 %)
Sollten Sie verschiedene Darlehenstranchen bedienen, Investitionen anstehen oder Sie alternativ über eine Investition in den Kapitalmarkt nachdenken, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
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