Regelmäßig erreichen mich Anfragen von sogenannten Grenzgängern. Also Menschen, die beispielsweise in die Schweiz pendeln, um dort einer Tätigkeit nachzugehen. In aller Regel, wird die in der Schweiz verrichtete Tätigkeit in Schweizer Franken vergütet. Logisch, denn in der Regel handelt es sich dann um ein Schweizer Unternehmen.

Doch was passiert, wenn diese Personen in Deutschland eine Immobilie bauen oder erwerben möchten? ABLEHNUNG! Häufig zumindest und schuld sein sollen, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKRi) sowie u.a. die Vorschrift des § 493 Abs.4 Satz 3 BGB.

Richtig ungünstig ist es, wenn es sich bei den Personen um nicht EU-Bürger handelt. Also zum Beispiel ein US Amerikaner der sein Einkommen in US Dollar bezieht, in Deutschland lebt und eine Immobilie in Deutschland erwerben möchte.

Sie erhalten Ihr Gehalt in Schweizer Franken, Pfund, Dänische Krone, US Dollar und möchten in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung errichten/erwerben?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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