Unser Finanzierungspartner die Allianz Lebensversicherungs-AG ändert die Rahmenbedingungen für Baufinanzierungen wie folgt:

  • Tilgungsaussetzung in bestimmten Lebenssituationen:
    Eine Aussetzung der Tilgung von bis zu 12 Monaten ist bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Berufsunfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Geburt, Adoption eines Kindes, Elternzeit, Trennung, Scheidung oder längerer Krankheit möglich. In diesem Zeitraum wären dann nur die vertraglichen Zinsen zur Zahlung fällig, was zu einer Entlastung bei der Monatsrate führt. Im Umkehrschluss findet allerdings keine Tilgung (Reduzierung der Schulden) statt.
  • Aktion „Übernahme der Grundbuchkosten“ bei Umschuldung:
    Die Aktion wird bis 31.12.2020 verlängert. Es werden die Kosten für die Umschreibung bzw. Löschung der Grundschulden übernommen.

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