Begriffserklärung

bereitstellungszinsfreie Zeit:

Zeitraum in dem die Bank noch nicht verbrauchte Darlehensgelder ohne Zinsen vorhält. Es geht also ausschließlich um Darlehensmittel, die sich noch bei der Bank befinden und darauf warten, von Ihnen im Rahmen der Baumaßnahme ausgegeben zu werden. In der Regel sind 6 – 12 Monate üblich, gegen einen Sollzinsaufschlag können längere „BZ-freie“ Zeiten vereinbart werden.

Bereitstellungszinsen:

Üblich sind 0,25 % pro Monat, die Abrechnung erfolgt taggenau. Bereitstellungszinsen zählen zu den Bauzeitzinsen.

vereinfachtes Beispiel:

Genehmigung Ihrer Finanzierung zum 30.12.2021
bereitstellungszinsfreie Zeit: 6 Monate
Sollzins: 1,50 % p.a.
Bereitstellungszinsen: 0,25 % pro Monat
Darlehenssumme: 400.000 Euro
Teilauszahlung: 100.000 Euro (Grundstückskaufpreis), ausgezahlt am 15.03.2022
Demnach werden ab dem 01.07.2022 monatlich 0,25 % Zinsen bzw. 750 Euro auf die noch nicht abgerufenen 300.000 Euro fällig.

Und was ist mit der Auszahlung am 15.03.2022 für das Grundstück?

Hierfür fallen ab dem 15.03.2022 Zinsen in Höhe von 1,50 % p.a. an. Rechengrundlage ist demnach der vereinbarte Sollzins, jedoch ohne Tilgung.
Konkret: 100.000 Euro x 1,50 % / 360 (Tage) x 15 (Tage) = 62,50 Euro im März bzw. ab April, usw. 125,00 Euro. Die Tilgung setzt erstmalig im Folgemonat der Darlehensvollauszahlung ein.

Unser „Bereitstellungszins-Management“:

Prüfung: welche bereitstellungszinsfreie Zeit wird für Ihr individuelles Vorhaben benötigt und wie kann diese optimal (Verlängerung gegen Zinsaufschlag oder Zahlung der Bereitstellungszinsen für X Monate) umgesetzt werden?