Info BLOG zum Baukindergeld 2018 (die neue Eigenheimzulage für Familien)

Familien und Alleinerziehende können ab dem 18.09.2018 das neue Baukindergeld beantragen.

Auf einen Blick:

  • rückwirkend ab 01.01.2018 gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von max. 90.000€ bei einem Kind und zuzüglich 15.000€ je
    weiterem Kind einen Zuschuss von 1.200€ jährlich pro Kind, sofern Sie erstmalig Eigentum bauen oder kaufen.
  • beantragen können Berechtigte das Baukindergeld erst nach dem Einzug. Der Zuschuss wird dann einmal im Jahr ausgezahlt, und zwar zehn Jahre lang.
    Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss von 12.000€, bei zwei Kindern 24.000€, usw.
  • wichtigste Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit den Eltern im Haushalt lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Ablauf Baukindergeld: Baukindergeld gibt es nur noch bis zum 31.03.2021! Die Baugenehmigung (Neubau) oder der notarielle Kaufvertrag (Kauf) muss bis zum 31. März 2021 zustande kommen, um förderfähig zu bleiben. Der jeweilige Antrag auf Baukindergeld kann bis zum 31.12.2023 gestellt werden.

Unser Angebot:

  • Beratung und Informationen zur optimalen Verwendung des Baukindergeldes im Rahmen Ihrer Finanzierung, bzw. geplanten Finanzierung.
  • Unterstützung bei der Beantragung über das Zuschussportal der KfW.

FAQ:

  • orientiert sich das Baukindergeld an das „normale“ Kindergeld? JA, Baukindergeld ist ans Kindergeld gekoppelt.
  • muss das Objekt (Haus oder Wohnung) in Deutschland liegen? JA, nur inländische Objekte sind zuschussfähig.
  • der 01.01.2018 gilt für Baugenehmigungen oder Kaufverträge (Datum der notariellen Beurkundung).
  • kann das Baukindergeld mit anderen KfW-Programmen kombiniert werden? JA, zum Beispiel mit dem KfW-Wohn­eigentums­programm (124).
  • ist eine Abtretung möglich? NEIN, gemäß AGB für Zuschussprodukte der KfW kann der Zuschuss nicht abgetreten werden.
  • wo kann ein Vorab-Check durchgeführt werden?: www.kfw.de/baukindergeld
  • welche Unterlagen werden benötigt?: Einkommenssteuerbescheid, Meldebestätigung, Grundbuchauszug
  • wann beginnt die KfW mit der Antragsbearbeitung: ab März 2019
  • wo kann ich den Vorab-Check durchführen lassen? Link zum Vorab-Check …>
  • wie ist das KfW-Zuschussportal zu erreichen? Link zum KfW-Zuschussportal …>
  • wann muss das Baukindergeld spätestens beantragt werden? innerhalb von 6 Monaten nach Einzug ins neue Objekt

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