Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbstgenutzten Wohnimmobilien gehören mittlerweile auch zu den begünstigten Anlageprodukten wie schon private Rentenversicherungen, Investmentfonds und Banksparpläne.
Mit den Sparraten und Zulagen sammeln Sie Eigenkapital für den Immobilienerwerb an und/oder finanzieren ein Darlehen für Ihre selbstgenutzte Immobilie. Der Staat hilft Ihnen dank Riester-Förderung bei der Tilgung.
Gefördert werden ausschließlich Immobilien, die sich in Deutschland befinden, nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wurden und selbst genutzt werden.
Mehrfamilienhäuser und vermietete Eigentumswohnungen bleiben von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderbeiträge können entweder in ein Immobiliendarlehen oder in einen Bausparvertrag einfließen. Je nachdem, ob Sie Ihren Immobilienwunsch jetzt oder erst in den nächsten Jahren verwirklichen werden.
Der Staat tilgt dank Riester-Zulagen mit.
- Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis;
- Auszubildende;
- Rentenversicherungspflichtige Selbständige;
- Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit (3 Jahre);
- Wehr- und Zivildienstleistende;
- Geringfügig Beschäftigte, die auf Versicherungsfreiheit verzichtet haben;
- Beamte;
- Landwirte;
- Richter;
- Berufssoldaten.
Durch den Riester-Vertrag ist auch Ihr Ehepartner förderberechtigt, selbst wenn er nicht zur o. g. Zielgruppe gehört.
- jährliche Grundzulage 154 €
- jährliche Kinderzulage für vor 2008 Geborene 185 €
- jährliche Kinderzulage für nach 2008 Geborene 300 €
- einmaliger Sonderbonus für unter 25-Jährige 200 €
Voraussetzung für den Erhalt des vollen Wohn-Riester-Bonus ist, dass Sie mindestens 4 Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens sparen.
Sparen Sie weniger, sinken die Zuschüsse entsprechend. Bis zu 2.100 € inklusive Förderbeiträge werden so jährlich Ihrem Wohn-Riester-Konto gutgeschrieben.
Wie bei allen Riester-Produkten gilt auch für die Wohn-Riester-Förderung, dass die Beitragszahlungen und die Förderungen in der Sparphase steuerfrei sind. Die geförderten Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenanteil) und gegebenfalls der Entnahmebetrag werden auf einem "Wohnförderkonto" erfasst und bis zum Beginn der Rentenphase mit 2 Prozent jährlich verzinst.
Mit Beginn der Rentenauszahlung versteuern Sie dann die geförderten Spar- und Tilgungssummen. Dabei bietet Ihnen der Staat zwei Varianten:
Entweder Sie zahlen die Steuern in Raten über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren, maximal bis zum 85. Lebensjahr.
Oder Sie zahlen die Steuern direkt zum jeweils individuellen Steuersatz und profitieren von einem Steuerrabatt von 30 Prozent.
Während der gesamten Laufzeit können die Spar- und Tilgungsleistungen aus Ihrem Wohn-Riester-Vertrag als Sonderausgabenabzug steuerlich berücksichtigt werden. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, ergibt sich ein Steuervorteil, der in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt wird. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
